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Benutzungsordnung für den Kunstrasenplatz der Universität zu Köln

  Stand 08.01.2015
 

  1. Geltungsbereich
    Diese Benutzungsordnung gilt für den Kunstrasenplatz der Universität zu Köln und für die Benutzung des interimsmäßig aufgestellten dazugehörigen WC-Containers.

     

  2. Belegung der Sportstätten
    Die Belegungsstunden werden für den Bereich des Hochschulsports durch die Universität zu Köln, Abt. 24, Universitätssport und für den Schul- und Vereinssport durch das Sportamt der Stadt Köln festgelegt. Eine Untervermietung der zugewiesenen Zeiten an Dritte ist nur nach vorheriger Zustimmung des Universitätssports erlaubt.

     

  3. Hausrecht
    Das Hausrecht wird von der Universität zu Köln, Abt. 24, Universitätssport ausgeübt.

     

  4. Öffnungs- und Schließdienst
    Das Öffnen und Schließen der Sportanlage und des WC-Containers beim Trainings- und Spielbetrieb obliegt den Nutzer/innen. Den Vereinsverantwortlichen, Lehrer/innen und Hochschulsport-Kursleiter/innen werden gegen Empfangsbescheinigung oder Pfandhinterlassung Schlüssel zur Verfügung gestellt. Der Trainings- und Spielbetrieb darf nur unter unmittelbarer Aufsicht dieser Personen, welche auch für die Anordnung und Einhaltung der notwendigen Sicherungsmaßnahmen verantwortlich sind, stattfinden.

     

  5. Meldung von Schäden
    Die Sportanlage ist jeweils vor Nutzungsbeginn auf offensichtliche Schäden zu kontrollieren. Festgestellte Beschädigungen sind unverzüglich dem Infopoint im UniSportZentrum, Zülpicher Wall 1, zu melden. Für vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigungen ist der Nutzer schadensersatzpflichtig, zu dessen Nutzungszeit die Schäden entstanden sind.

     

  6. Nutzung des Kunstrasenplatzes
     

  • 6.1 Nutzungszeiten und erlaubte Aktivitäten
    Der Kunstrasenplatz darf nur für sportliche Aktivitäten genutzt werden. Auf die in unmittelbarer Nähe wohnenden Mitbürger/innen ist Rücksicht zu nehmen. Die Nutzung darf nicht vor 8.00 Uhr beginnen und ist bis spätestens 22:00 Uhr zu beenden. Evtl. Lautsprechereinsatz ist auf kurze Durchsagen zu beschränken. Musik- oder andere Dauerbeschallung ist nur bei Sonderveranstaltungen und nach eingeholter Genehmigung durch den Universitätssport gestattet. Besonders lautstarke Publikumsäußerungen, z.B. durch Trommeln, Fanfaren, Trillerpfeifen etc. sind aus Lärmschutzgründen nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlungen behält sich der Universitätssport entsprechende Sanktionsmaßnahmen vor (z.B.Platzverbot).

     

  • 6.2 Vermeidung von Verschmutzung
    Die Spielfeldumgebung muss stets sauber gehalten werden, damit möglichst wenig Schmutz auf die Kunstrasenoberfläche eingetragen wird. Diese selbst muss ebenfalls sauber gehalten werden (keine Abfälle, Kaugummis, Zigarettenreste etc.). Eine Verschmutzung jeglicher Art ist zu vermeiden.

     

  • 6.3 Entfernung von Müll und Verunreinigungen
    Vor der Spielfeldnutzung müssen grobe Verunreinigungen (z.B. Zweige, Dosen, Flaschen etc.) entfernt werden, um Beschädigungen der Kunstrasenoberfläche, aber auch um Verletzungen zu vermeiden. Müll und Unrat auf den Verkehrsflächen und im Zuschauerbereich müssen nach dem Training, Spielen oder Turnieren eingesammelt und in den dafür vorgesehenen Müllcontainern entsorgt werden.

     

  • 6.4 Winterdienst
    Der Winterdienst auf den umliegenden Verkehrsflächen wird Montags bis Freitags vom Universitätssport und an Wochenendspieltagen von den Vereinen vorgenommen.

     

  • 6.5 Befahren mit Fahrzeugen und Fahrrädern
    Der Kunstrasenplatz darf nicht mit Fahrzeugen und Fahrrädern befahren werden. Ausgenommen hiervon sind Pflege- und Wartungsfahrzeuge des Universitätssports.

     

  • 6.6 Verbote
    Untersagt sind: 

    • Rauchen und offenes Feuer (z.B. Grill)

    • das Abbrennen von Feuerwerkskörpern;

    • das Mitbringen und Konsumieren von Speisen und Getränken (Ausnahme Wasser) auf dem Kunstrasenplatz;

    • Stollenschuhe, verschmutzte Schuhe und Schuhe mit spitzen Absätzen;

    • der Einsatz von scharfkantigen oder spitzen Trainingshilfen;

    • Speer- und Diskuswurf sowie Kugelstoßen;

    • das Betreten der Kunstrasenfläche durch Zuschauer;

    • das Betreten der Kunstrasenfläche durch Hunde oder andere Tiere;

    • Schnee- und Eisräumung der Kunstrasenflächen
       

  • 6.7 Mobile Tore (Großfeld- und Kleinfeldtore)
    Mobile Tore sind von den Nutzern entsprechend der Unfallverhütungs-Vorschriften aufzustellen. Nach Abschluss des Trainings- und Spielbetriebes müssen die Tore außerhalb des Spielfeldes auf den dafür vorgesehenen Flächen abgestellt werden.

     

  • 6.8 Flutlicht
    Das Flutlicht muss spätestens um 22.00 Uhr ausgeschaltet werden. Die Stromkosten werden den Nutzern halbjährig in Rechnung gestellt. In der Übergangsphase bis zur Inbetriebnahme der Schaltung im neuen Clubhaus, erfolgt die Erfassung der Zählerstände durch Einträge in ein Nutzerbuch.

 

7. WC-Container
Die tägliche Reinigung wird durch die Universität beauftragt. Die Vereine müssen an Spieltagen grobe Verunreinigungen beseitigen sowie Toilettenpapier und Seife nachfüllen. Für die Nutzung des WC-Containers wird den Vereinen eine Monatspauschale über 250 € netto in Rechnung gestellt.


Diese Benutzungsordnung ist allen Trainer/innen, Betreuer/innen und Spieler/innen mit der Bitte um unbedingte Einhaltung bekannt zu geben. Verstöße dagegen können mit Platzverboten geahndet werden.

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